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Hundeübungsplatz in Kalbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 775, erwähnt, müssten zur Entwicklung der Infrastruktur im Bereich des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach Flächen erworben werden. Dies gilt unabhängig von der geplanten Nutzung der Flächen. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen

  1. ) bis 3.) wie folgt beantwortet:
  2. Grundsätzlich sind unterschiedliche Nutzungen vorstellbar, sofern die Flächen erworben werden können. Da sich eine Kombination der beiden in Rede stehenden Nutzungen ausschließt, müsste eine größere Fläche erworben werden, um den Bedarfen für den Sport und für die Hundehaltung gerecht zu werden.
  3. Die Genehmigungsfähigkeit einer solchen Anlage müsste von einem potentiellen Betreiber geklärt werden.
  4. Die einzig im Besitz befindliche Fläche im genannten Bereich ist das Flurstück 47, Flur 9, Gemarkung Kalbach (499) mit 3.355 m2 Fläche. Eine Auskunft zur Verfügbarkeit der Fläche für eine Hundeschule kann das Amt für Bau und Immobilien geben.