Quartiersgarage an der Luxemburgerallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST
1771
Betreff: Quartiersgarage an
der Luxemburgerallee Der Magistrat hat mit dem Bericht
B 312 vom 30.06.2006 eine Untersuchung zu Quartiersgaragen in Frankfurt am Main
vorgelegt. Ziel der Untersuchung war es, übertragbare Planungsgrößen
herauszuarbeiten, anhand derer standortbezogen der sinnvolle Einsatz von
Quartiersgaragen im Frankfurter Stadtgebiet geplant werden kann. Auf der Grundlage von Erfahrungswerten zur Akzeptanz
bestehender Quartiersgaragen wurden in einer ersten Stufe anhand der Kriterien
Einwohnerdichte und Beschäftigtenbesatz grundsätzlich geeignete
Siedlungsbereiche ermittelt. Dabei wurden die einzelnen Siedlungsbereiche einer
Eignungsstufe A bis E zugeordnet. Bereiche, die der Stufe A zugeordnet sind,
gelten als "sehr gut geeignet", die der Stufe B als generell "gut geeignet".
Standorte, die in Siedlungsbereichen der Stufe C liegen, sind "im Einzelfall zu
prüfen". Die den Stufen D und E zugeordneten Bereiche gelten als nicht geeignet
für einen Quartiersgaragenstandort. Der angesprochene Bereich an der Luxemburgerallee
ist zunächst der Stufe C (= im Einzelfall zu prüfen) zuzuordnen. In einer zweiten Stufe wurden die
Standortvorschläge, die in potenziell geeigneten Siedlungsbereichen liegen,
anhand der Kriterien Einwohnerdichte und Anteil von Nicht-Wohnnutzungen im
Einzugsbereich, Trennwirkung durch Hauptverkehrsstraßen sowie Erreichbarkeit
mit Kfz und zu Fuß bewertet. Bei dieser Einzelfallprüfung erreicht der angeregte
Standort an der Luxemburgerallee nicht die Mindestanforderungen. Vor diesem Hintergrund bittet der
Magistrat um Verständnis, dass er Überlegungen zum Bau einer Quartiersgarage in
diesem Bereich, zumal hierfür auf absehbare Zeit keine Finanzmittel zur
Verfügung stehen, nicht weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.09.2013, OM 2518