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Quartiersgarage an der Luxemburgerallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1771 Betreff: Quartiersgarage an der Luxemburgerallee Der Magistrat hat mit dem Bericht B 312 vom 30.06.2006 eine Untersuchung zu Quartiersgaragen in Frankfurt am Main vorgelegt. Ziel der Untersuchung war es, übertragbare Planungsgrößen herauszuarbeiten, anhand derer standortbezogen der sinnvolle Einsatz von Quartiersgaragen im Frankfurter Stadtgebiet geplant werden kann. Auf der Grundlage von Erfahrungswerten zur Akzeptanz bestehender Quartiersgaragen wurden in einer ersten Stufe anhand der Kriterien Einwohnerdichte und Beschäftigtenbesatz grundsätzlich geeignete Siedlungsbereiche ermittelt. Dabei wurden die einzelnen Siedlungsbereiche einer Eignungsstufe A bis E zugeordnet. Bereiche, die der Stufe A zugeordnet sind, gelten als "sehr gut geeignet", die der Stufe B als generell "gut geeignet". Standorte, die in Siedlungsbereichen der Stufe C liegen, sind "im Einzelfall zu prüfen". Die den Stufen D und E zugeordneten Bereiche gelten als nicht geeignet für einen Quartiersgaragenstandort. Der angesprochene Bereich an der Luxemburgerallee ist zunächst der Stufe C (= im Einzelfall zu prüfen) zuzuordnen. In einer zweiten Stufe wurden die Standortvorschläge, die in potenziell geeigneten Siedlungsbereichen liegen, anhand der Kriterien Einwohnerdichte und Anteil von Nicht-Wohnnutzungen im Einzugsbereich, Trennwirkung durch Hauptverkehrsstraßen sowie Erreichbarkeit mit Kfz und zu Fuß bewertet. Bei dieser Einzelfallprüfung erreicht der angeregte Standort an der Luxemburgerallee nicht die Mindestanforderungen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er Überlegungen zum Bau einer Quartiersgarage in diesem Bereich, zumal hierfür auf absehbare Zeit keine Finanzmittel zur Verfügung stehen, nicht weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2518

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