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Goldstein: Am Auerborn - Zufahrt zur Hausnummer 15a bis 15d

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der betreffenden Örtlichkeit handelt es sich um eine ca. 4 Meter breite Zufahrt, die von der Hauptfahrbahn der Straße Am Auerborn rechtwinklig abgeht. Gegenüber der Zufahrt befinden sich zwei private Einfahrten, zwischen denen auf einem kleinen Straßenabschnitt von ca. 4,30 Meter theoretisch das Parken zulässig ist. Aufgrund der Fahrzeuglängen ist dies allerdings für kaum ein Fahrzeug möglich. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch die Feuerwehr wurde festgestellt, dass die Zufahrt nicht als Feuerwehrzufahrt nutzbar ist. Bei ungünstiger Parksituation ist ein Einfahren der Einsatzfahrzeuge in die Zufahrt nicht möglich. Schon alleine aus diesem Grund würde die Zufahrt keine Siegelung erhalten. Für Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr ist die Feuerwehrzufahrt bedingt durch parkende Fahrzeuge nicht erreichbar. Somit kann der zweite Rettungsweg der betroffenen Gebäude mittels Drehleitern nicht sichergestellt werden. Für Kranken- und Rettungswagen ist die Durchfahrt unter Berücksichtigung der Fahrzeugabmessungen erschwert. Je nach gegenwärtiger Parksituation muss mit einem erhöhten Rangieraufwand gerechnet werden. Notarzteinsatzfahrzeuge dürften wegen ihrer kompakteren Abmessungen hingegen keine Probleme haben. Der Magistrat wird daher die Markierung eines liegenden Kreuzes anordnen, um der FES und den Rettungsdiensten die Zufahrt zu erleichtern.

Verknüpfte Vorlagen