Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Koselstraße
Stellungnahme des Magistrats
Bei der Koselstraße handelt es sich um eine Tempo-30 Zone. In diesem Bereich hat der Fahrverkehr generell immer mit querenden zu Fuß Gehenden zu rechnen und muss jederzeit bremsbereit sein. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) schreibt bezüglich des Verkehrszeichens (VZ) 136 StVO ("Achtung Kinder") vor, dass dieses nur angebracht werden darf, wenn "Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist." Im konkreten Fall handelt es sich um Krabbelgruppen. Hier ist davon auszugehen, dass die Kinder in einem Alter sind, in dem sie nur in Begleitung eines Erwachsenen in die Einrichtungen kommen und nicht alleine unterwegs sind, weswegen der Anregung nicht entsprochen wird.