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Erosion des Kalbach-Ufers

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1767

Betreff: Erosion des Kalbach-Ufers Uferabbrüche müssen nicht immer zwingend beseitigt werden. In dem angesprochenen Bereich sieht der Magistrat keinen Handlungsbedarf, da von diesen Uferabbrüchen keinerlei Gefahr für die angrenzende Bebauung ausgeht. Der Gewässerabschnitt des Kalbachs ist als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Die Uferbereiche dienen insbesondere als Rückhalteräume bei Hochwasser. Der Baumbestand am Kalbach wird im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig auf Standsicherheit durch die Stadtentwässerung Frankfurt geprüft.

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