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Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat nimmt die Anregungen zur Kenntnis. Zu 2) Der Ortsbeirat wurde vor Satzungsbeschluss mehrfach fristgerecht einbezogen. Nach über einem Jahrzehnt schwieriger Grundstücksentwicklung infolge eines Insolvenzverfahrens und dreijähriger Bearbeitungszeit für die Bebauungsplanänderung wurde diese am 04.03.2021 von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Der Ortsbeirat 2 hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 die Satzungsbeschlussvorlage zum Bebauungsplanänderungsverfahren zurückgestellt. Am 22.02.2021 hat der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, am 02.03.2021 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage beschlossen. Der Ortsbeirat 2 war selbstverständlich auch während der Aufstellung des Bebauungsplans in üblicher Weise beteiligt. Die von der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019 beschlossene Vorlage zum Beschluss zur öffentlichen Auslegung wurde vom Ortsbeirat 2 zwar ebenfalls mehrfach zurückgestellt, schlussendlich aber ohne Einwände am 28.10.2019 mehrheitlich beschlossen. Das Votum des Ortsbeirates abwartend erfolgte die öffentliche Auslegung vom 20.11.2019 - 20.12.2019. Zu 3a) Baustruktur: Die Wirkung einer Lärmschutzwand wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft und als nicht geeignet bewertet; passiver Schallschutz (3-fach Verglasung) wird vom Bauherrn gewährleistet. Für ein Gebäudemanagement ist die Bauherrschaft zuständig. Der Bedarf für ein Quartiersmanagement wird vorerst nicht gesehen. Zu 3b) Stadtplatz: Der Quartiersplatz ist auf fast 2/3 der Fläche nicht unterbaut (entspricht der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche: Stadtplatz) und ist so konzipiert, dass neben den bereits geplanten 20 Bäumen weitere Bäume mit Bodenanschluss gepflanzt werden können. Die unterbaute, öffentlich zu widmende Fläche des Platzes wird als Feuerwehrumfahrung genutzt werden und kann in Teilen auch als Außenfläche für die vorgesehene Gastronomie dienen. Die Unterbauung dieser Teilfläche ist mit der Eigentümerin bereits vertraglich vereinbart. Ein Abweichen von dieser Vereinbarung würde erklärtermaßen Schadenersatzansprüche auslösen. An der Auswahl des beauftragten Büros (Entwurfsplanung des Platzes) war der Ortsbeirat beteiligt. Die Planung wird bereits seit dem Sommer 2019 ebenfalls gemeinsam mit dem Ortsbeirat entwickelt. Der Ortsbeirat wird auch weiterhin in die Gestaltung des Platzes einbezogen. Dazu sollen Workshops angeboten werden, an denen auch Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Die Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen ist in der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt a.M. vom 15.06.1978, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.1996, § 7066, geregelt. Hiernach entscheidet der jeweilige Ortsbeirat, nähere Informationen enthält der "Leitfaden zur Straßenbenennung".

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