Außengastronomie im kleinen Einkaufszentrum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST
1763
Betreff: Außengastronomie
im kleinen Einkaufszentrum Zu 1: Auch beim Ordnungsamt haben sich Anwohner über
nächtliche Lärmbelästigungen durch lautstarke Gäste im Außenbereich von
Gaststätten im Berkersheimer Weg 6 beschwert. Bei entsprechenden Kontrollen hat die Stadtpolizei
festgestellt, dass mehrere Betriebe ohne die erforderliche
Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Straßenbau und Erschließung Sommergärten
aufgebaut hatten und veranlasst, dass diese beseitigt wurden. Der für diesen Bereich zuständige "Schutzmann vor
Ort" des 14. Polizeireviers hat mit dem Betreiber des verbliebenen, genehmigten
Sommergartens der Gaststätte "Arena" vereinbart, dass die Außenbewirtung
freiwillig um 22 Uhr beendet und zudem sichergestellt wird, dass die dortigen
Sitzgelegenheiten nach 22 Uhr nicht benutzt werden können. Solange diese Vereinbarungen eingehalten werden,
sind weitere Maßnahmen voraussichtlich nicht erforderlich. Zu 2: Verbindliche Lärmschutz-Auflagen können Gastwirten
nur verfügt werden, wenn durch eine Schallpegelmessung der Dienstgruppe
Immissionsschutz der Stadtpolizei des Ordnungsamtes bei einem Anwohner
nachgewiesen werden kann, dass die vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte deutlich
überschritten werden. Hierzu müssen die betroffenen Anwohner ihre ausdrückliche
Zustimmung erteilen. Soweit es im Einzelfall zu unzumutbaren
Ruhestörungen für Anwohner kommt, besteht aber jederzeit die Möglichkeit, die
Stadtpolizei über das Sicherheitstelefon (069-212-44044) um sofortige Maßnahmen
(z. B. den Erlass von Platzverweisen gegen akute Störer) zu bitten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3264