Versetzung eines Altglascontainers
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1763
Betreff: Versetzung eines Altglascontainers Die Gesetzgebung sieht vor, dass im bebauten Bereich Altglascontainer fußläufig in einer Entfernung von 500 Metern oder näher zu erreichen sein müssen. Im Stadtgebiet gibt es über
- 200 Standorte für Altglascontainer, teilweise mit zwei oder drei Containern an einem Standplatz bestückt. Geeignete Standorte zu finden, ist nicht leicht. Für die Genehmigung gibt es viel zu berücksichtigen: Die Altglascontainer müssen für die Nutzer gut zu erreichen sein, sollten nicht zu nahe an Krankenhäusern und Spielplätzen stehen und müssen vom Fahrzeug aus bedient werden können. Alle im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main aufgestellten Altglascontainer entsprechen den gesetzlichen Anforderungen des Lärmschutzes in Bezug auf Behältermodelle und Standorte. Der Magistrat hat die Machbarkeit der Anregung in Abstimmung mit der FES GmbH prüfen lassen. Das Ergebnis war, dass die Aufstellung eines Altglascontainers in der südlichen Fahrgasse logistisch und praktisch leider nicht möglich ist. In der hier vorliegenden Lage ist der Einbau eines Unterflurglascontainers aus technischen und finanziellen Gründen nicht umsetzbar.