Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wolfshohl in Spielstraße umwidmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der Straße Wolfshohl handelt sich um eine ca. 65 m lange Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone, auf der entlang einer Seite legal geparkt wird. Diese befindet sich in einem reinen Wohngebiet. Es ist davon auszugehen, dass diese nur von den Anwohner:innen und dem Hol- und Bringverkehr der Kinder befahren wird. Eine Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches sollte u.a. auch den "Aufenthaltscharakter" dieser Straße widerspiegeln und eine zu erwartende Nutzung durch zu Fuß gehende ermöglichen. In der Wolfshohl befinden sich keinerlei Hauszugänge. Von einem Aufenthaltscharakter kann nicht gesprochen werden. In direkter Umgebung gibt es Spielmöglichkeiten und Grünflächen im Umfeld der Wohnbebauung. Von einer adäquaten Nutzung bei Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich kann daher nicht ausgegangen werden. Das Aufstellen des Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung "Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs" sowie weitere Schilder und Markierungen auf der Fahrbahn würde keine Vorteile mit sich bringen. Für das Aufbringen der notwendigen Markierung müsste die Fläche neu gepflastert werden. Erfahrungsgemäß ist die reine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich kein Garant dafür, dass die geforderte Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. Begleitende regelmäßige Verkehrskontrollen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Länge, bzw. Kürze der Fahrbahn) nicht möglich. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.