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Glasfaser, eine Technologie nicht für morgen, sondern schon für heute!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. und 4.: Nach Art. 87 GG liegt der Glasfaserausbau und -betrieb in privater Hand. Die Gesetzgebungskompetenz für eine angemessene und ausreichende Versorgung wurde mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ausgeübt. Vor diesem Hintergrund kann keine Kommune von sich aus festschreiben, welches Unternehmen wann und wo ausbaut oder ausbauen darf. Ein von einer Kommune einseitig vorgegebene Ausbauplanung wäre demnach unzulässig. Um den Ausbau der besonders zukunftsträchtigen Glasfasertechnologie voranzutreiben, wurde im Jahr 2019 durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain und 13 Landkreise bzw. kreisfreie Städte die Gigabitregion FrankfurtRheinMain gegründet. Die Stadt Frankfurt am Main ist zwischenzeitlich mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Gigabitregion FRM GmbH beigetreten. Die Gigabitregion FRM GmbH hält Kontakt zu allen an der Region interessierten Telekommunikationsunternehmen, stellt über eine Rahmenkooperationsvereinbarung bestimmte Musterausbauübereinkünfte zur Verfügung und bündelt im Sinne der Gesellschafter Kompetenz im eigenwirtschaftlichen sowie geförderten Ausbau. Entsprechend werden die bei der jeweiligen Kommune verantwortlichen Stellen unterstützt, informiert und beraten. Die Stadt Frankfurt befindet sich aktuell in ersten Abstimmungsgesprächen mit der Gigabitregion FRM über das weitere Vorgehen. Ferner ist eine neue Stabsstelle im Dezernat V - "Gigabit Performance-Center" eingerichtet worden, um die städtischen Aktivitäten zu bündeln und als Koordinations- sowie Kommunikations-Center zwischen allen Beteiligten und Betroffenen zu fungieren. Mit dem Beitritt zur Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH und in Zusammenarbeit mit den Telekommunikationsanbietern wird ein konzertiertes Vorgehen und eine schnelle Glasfaserversorgung gefördert. Zu 2. und 3.: Der erfolgte Ausbau wird offiziell von der Bundesnetzagentur im sogenannten Breitbandatlas deutschlandweit erhoben und in gewissen Zeitabständen veröffentlicht. Dieser Breitbandatlas ist nach Kommunen und nicht nach Ortsteilen gegliedert. Allerdings besitzt der Breitbandatlas eine grafische Darstellung in Pixelform und mit der dortigen Zoomfunktion lässt sich eine farbliche Einstufung in Prozentbereiche vornehmen: https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Vollbild/start.html. Aus den aktuell vorliegenden Informationen, lässt sich das Interesse mehrerer Telekommunikationsunternehmen ableiten, auch im Frankfurter Westen Glasfaser eigenwirtschaftlich auszubauen. Das Ausbauinteresse und der Ausbaufortschritt werden durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. Insbesondere Gewerbegebiete weisen aufgrund einer speziellen Nachfrage oft höhere Ausbauquoten nach, zumal sich die Telekommunikationsunternehmen teilweise auch nur Ausbauangebote für bestimmte Gebietsformen (Gewerbe, Wohnungsbau etc.) unterbreiten. Zu
  2. Eine Übersicht, über die seitens der einzelnen Wohnungsbaugesellschaften geplanten Maßnahmen liegt dem Magistrat nicht vor. Zu
  3. Beihilferechtlich ist keine direkte Förderung des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus durch die Stadt Frankfurt erlaubt, da dies einen Eingriff in den Wettbewerb darstellen würde. Auf Bundes- und Landesebene gibt es spezielle Förderprogramme für die Beratung und für den Infrastrukturausbau unterversorgter Gebiete. Als unterversorgt gelten demnach in Frankfurt meist nur einige wenige Außen- oder Randlagen. Auch zu diesen Themen besteht Kontakt zur Gigabitregion FRM.

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