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Mülleimer entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1755 Betreff: Mülleimer entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Die satzungsmäßige Straßenreinigung umfasst ausschließlich alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die innerhalb des Stadtgebietes liegen und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dies gilt auch für das Anbringen und Leeren von Abfallbehältern. Die beiden Wege, Knöterichweg und Bockenheimer Wiesenweg, befinden sich außerhalb der geschlossenen Ortslage und werden daher nicht satzungsgemäß gereinigt. Das Anbringen von Papierkörben in diesen Bereichen ist nach Rücksprache mit dem beauftragten Dienstleistungsunternehmen, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH), deshalb nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2016, V 200

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