Mülleimer entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST
1755
Betreff: Mülleimer entlang
des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Die satzungsmäßige
Straßenreinigung umfasst ausschließlich alle öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze, die innerhalb des Stadtgebietes liegen und dem öffentlichen Verkehr
gewidmet sind. Dies gilt auch für das Anbringen und Leeren von
Abfallbehältern. Die beiden Wege, Knöterichweg und Bockenheimer
Wiesenweg, befinden sich außerhalb der geschlossenen Ortslage und werden daher
nicht satzungsgemäß gereinigt. Das Anbringen von Papierkörben in diesen Bereichen
ist nach Rücksprache mit dem beauftragten Dienstleistungsunternehmen, der
Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH), deshalb nicht möglich.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.10.2016, V 200