Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann derzeit nur eine Aussage für den Bereich zwischen Alleenring und Eschenheimer Tor treffen. Hierzu ist der Straßenverkehrsbehörde ein immissionsschutztechnischer Bericht zugegangen. Nach Auswertung des Berichts sind die grundsätzlichen Anordnungsvoraussetzungen gegeben. Da in der pflichtgemäßen Abwägung zwischen - der Leichtigkeit des Verkehrs und - der Emissionslage bei Stickoxyden einerseits sowie - dem Gesundheitsschutz andererseits der Schutz der Nachtruhe besonders hoch zu bewerten ist, wird die Straßenverkehrsbehörde für diesen Abschnitt eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von 22 bis 6 Uhr anordnen. Entscheidungserheblich ist hierbei die durch Floating Car Data-Analyse abgesicherte Erkenntnis, dass aufgrund von Verkehrsmenge und Lichtsignalanlagen-Koordinierung im in Rede stehenden Abschnitt die Geschwindigkeit v85 - die Geschwindigkeit, die von 85 % der Fahrzeuge nicht überschritten wird und somit das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau erfasst - von 6 bis 22 Uhr um die 40 km/h schwankt, insbesondere stadtauswärts auch deutlich darunterliegt, wie die folgende Abbildung beispielhaft zeigt: Abbildung 1: Auswertung v85 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Alleenring und Eschenheimer Tor, beide Fahrtrichtungen, 6 bis 22 Uhr (Stadt Frankfurt am Main, Straßenverkehrsamt, Dynamic Traffic Monitor). Daher wäre eine ganztägige Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit nicht verhältnismäßig, auch weil damit eine Steigerung der Stickoxydemissionen gerade zur verkehrsstarken Zeit einherginge, deren Minderung gleichfalls dem Gesundheitsschutz dient. Ein Zeitpunkt für die Anordnung bzw. Ausführung kann noch nicht genannt werden, da in einem nächsten Schritt die Programme der betroffenen Lichtsignalanlagen auf notwendige Anpassungen hin geprüft werden müssen.