Biologisches Institut am Grüneburgpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST
1753
Betreff: Biologisches
Institut am Grüneburgpark Zu 1. Es liegen Konzeptstudien für eine Mischnutzung von
Schule, Kita und Wohnen (u. a. Studentisches Wohnen) auf dem Areal der
ehemaligen Institutsgebäude vor, die sich im Abstimmungsprozess zwischen der
Stadt und dem Land befinden. Es bestehen zudem Überlegungen die leerstehenden
Institutsgebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen zeitlich begrenzt zu
nutzen. Zu 2. Gemäß aktuellem Planungsrecht (Bebauungsplan NW 22d
Nr. 1 und NW 22b Nr. 1) ist das in Rede stehende Areal als Fläche für
"Botanisches und Zoologisches Institut Universität" festgesetzt. Das bestehende Planungsrecht deckt
somit von der Art der zulässigen baulichen Nutzung im weitesten Sinne universitätsaffine
Nutzungen ab. Darüber hinaus
ist der Denkmalschutz unabhängig vom Planungsrecht zu betrachten. Der Grüneburgpark, der Palmengarten
und der Botanische Garten mit den Kramerbauten (Institutsgebäude) als
Kulturdenkmäler unterliegen den Bestimmungen des Hessischen
Denkmalschutzgesetzes. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.09.2015, V
1418