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Biologisches Institut am Grüneburgpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1753 Betreff: Biologisches Institut am Grüneburgpark Zu 1. Es liegen Konzeptstudien für eine Mischnutzung von Schule, Kita und Wohnen (u. a. Studentisches Wohnen) auf dem Areal der ehemaligen Institutsgebäude vor, die sich im Abstimmungsprozess zwischen der Stadt und dem Land befinden. Es bestehen zudem Überlegungen die leerstehenden Institutsgebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen zeitlich begrenzt zu nutzen. Zu 2. Gemäß aktuellem Planungsrecht (Bebauungsplan NW 22d Nr. 1 und NW 22b Nr. 1) ist das in Rede stehende Areal als Fläche für "Botanisches und Zoologisches Institut Universität" festgesetzt. Das bestehende Planungsrecht deckt somit von der Art der zulässigen baulichen Nutzung im weitesten Sinne universitätsaffine Nutzungen ab. Darüber hinaus ist der Denkmalschutz unabhängig vom Planungsrecht zu betrachten. Der Grüneburgpark, der Palmengarten und der Botanische Garten mit den Kramerbauten (Institutsgebäude) als Kulturdenkmäler unterliegen den Bestimmungen des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2015, V 1418

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