Grenzmauer auf städtischem Gelände und im Eigentum der Stadt zum Grundstück Alt-Eschersheim 69
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1750
Betreff: Grenzmauer auf städtischem Gelände und im Eigentum der Stadt zum Grundstück Alt-Eschersheim 69 Die angesprochene Mauer steht im Eigentum der evangelisch-unierten Emmausgemeinde und umgrenzt das Grundstück des ehemaligen Wöhlerhauses. Bauunterhaltungsmaßnahmen obliegen nicht der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates an die Kirchengemeinde weiterleiten.