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Grenzmauer auf städtischem Gelände und im Eigentum der Stadt zum Grundstück Alt-Eschersheim 69

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1750

Betreff: Grenzmauer auf städtischem Gelände und im Eigentum der Stadt zum Grundstück Alt-Eschersheim 69 Die angesprochene Mauer steht im Eigentum der evangelisch-unierten Emmausgemeinde und umgrenzt das Grundstück des ehemaligen Wöhlerhauses. Bauunterhaltungsmaßnahmen obliegen nicht der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates an die Kirchengemeinde weiterleiten.

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