Grenzmauer auf städtischem Gelände und im Eigentum der Stadt zum Grundstück Alt-Eschersheim 69
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST
1750
Betreff: Grenzmauer auf
städtischem Gelände und im Eigentum der Stadt zum Grundstück Alt-Eschersheim
69 Die angesprochene Mauer steht im Eigentum der
evangelisch-unierten Emmausgemeinde und umgrenzt das Grundstück des ehemaligen
Wöhlerhauses.
Bauunterhaltungsmaßnahmen
obliegen nicht der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates an
die Kirchengemeinde weiterleiten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.08.2012, OM 1484