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Spielstraße im Friedrich-Manz-Weg im Stadtteil Riederwald

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 174 Betreff: Spielstraße im Friedrich-Manz-Weg im Stadtteil Riederwald Der Friedrich-Manz-Weg wurde im Sommer 2014, aufgrund der Ortsbeiratsanregung OM 3133, mittels Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Merkmale eines verkehrsberuhigten Bereichs sind die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und die Tatsache, dass überall mit spielenden Kindern zu rechnen ist. Der Fahrzeugverkehr darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern. Bei dem Friedrich-Manz-Weg handelt es sich um eine Sackgasse, in der lediglich die Kindertagesstätte angrenzt. Es kann begründet angenommen werden, dass es sich bei dem einfahrenden Verkehr fast ausschließlich um Hol- und Bringfahrten von Eltern zur Kindertagesstätte handelt und die Eltern entsprechend rücksichtsvoll fahren. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er keine Notwendigkeit zu erkennen vermag, im Sinne der Anregung tätig zu werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3653

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