Spielstraße im Friedrich-Manz-Weg im Stadtteil Riederwald
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST
174
Betreff: Spielstraße im
Friedrich-Manz-Weg im Stadtteil Riederwald Der Friedrich-Manz-Weg wurde im
Sommer 2014, aufgrund der Ortsbeiratsanregung OM 3133, mittels Verkehrszeichen
(VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen. Merkmale eines verkehrsberuhigten Bereichs sind die
vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und die Tatsache, dass überall mit
spielenden Kindern zu rechnen ist. Der Fahrzeugverkehr darf den
Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern. Bei dem Friedrich-Manz-Weg handelt es sich um eine
Sackgasse, in der lediglich die Kindertagesstätte angrenzt. Es kann begründet
angenommen werden, dass es sich bei dem einfahrenden Verkehr fast
ausschließlich um Hol- und Bringfahrten von Eltern zur Kindertagesstätte
handelt und die Eltern entsprechend rücksichtsvoll fahren. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um
Verständnis, dass er keine Notwendigkeit zu erkennen vermag, im Sinne der
Anregung tätig zu werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.11.2014, OM 3653