Das Parken auf dem Radweg an der Altenhöferallee durch bauliche Maßnahmen unterbinden
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 174
Betreff: Das Parken auf dem Radweg an der Altenhöferallee durch bauliche Maßnahmen unterbinden Aufgrund der dort vorhandenen Zufahrt zu Schrägparkplätzen besteht leider keine Möglichkeit, durch bauliche Maßnahmen das Parken auf dem Radweg entlang der Altenhöferallee zwischen dem Fußgängerüberweg und dem Parkstreifen zu unterbinden. Der Magistrat hat jedoch veranlasst, dass zusätzlich Piktogramme aufgebracht werden, die das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich sensibilisieren sollen. Zudem wird die Stadtpolizei- Verkehrssicherheit den angesprochenen Bereich im Rahmen des Möglichen verstärkt kontrollieren.