Baustopp in Praunheim?
Stellungnahme des Magistrats
Ein von einem Grundstückseigentümer beauftragter Projektentwickler hat dem Stadtplanungsamt ein Konzept vorgelegt, wie eine städtebauliche Entwicklung westlich der Steinbacher Hohl in seinem Interesse aussehen könnte. Das Dezernat Planen und Wohnen stimmt mit dem Planungsziel dieses Konzepts insoweit überein, Wohnungsbau zu realisieren. Weitere städtebauliche Aspekte, die in den Vorbereitenden Untersuchungen zu einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aufgekommen sind, bleiben bei dem Konzept des Investors jedoch unberücksichtigt und werden nicht bewältigt. Das Konzept entspricht somit aktuell nicht den Zielvorstellungen des Magistrats. Zudem liegt der Bereich weiterhin im Außenbereich und ist im gültigen Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/regFNP) als gewerbliche Baufläche und Landwirtschaftliche Fläche gekennzeichnet. Zur Umsetzung von Wohnungsbau bedarf es an dieser Stelle folglich eines Zielabweichungsverfahrens vom RPS/regFNP, bevor ein Bebauungsplanverfahren gestartet werden kann. Die Haltung des Magistrats in Bezug auf die Höchstspannungsleitungen hat sich nicht geändert. Die Immissionen in Form von elektromagnetischen Feldern, die von den Höchstspannungsleitungen ausgehen, lassen eine Wohnnutzung im gesamten Gebiet des produktiven Praunheims zu. Die Immissionsgrenzwerte der 26. BImSchV werden nicht annähernd erreicht. Einer weiteren Planung steht allerdings weiterhin das Ziel des Landesentwicklungsplans entgegen, dass für Neubaugebiete mit Nutzungen, die dem Wohnen dienen, ein Mindestabstand zu Höchstspannungsleitungen von 400 m einzuhalten ist. Somit kann Wohnungsbau an dieser Stelle nur mittels abgestimmter Planverfahren, in welchen die Verlagerung der Höchstspannungsleitungen und die Bauleitplanung Hand in Hand gehen, realisiert werden. Aus Sicht des Magistrats sollten weitere Überlegungen zur detaillierten Durcharbeitung des Quartiers Produktives Praunheim erst mit Beschluss der Satzung zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest wieder aufgenommen werden. Weitere Planungsarbeiten eines privaten Investors würden zum jetzigen Zeitpunkt auf allen Seiten unnötig Ressourcen binden und widersprächen auch dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, die vorbereitenden Untersuchungen ergebnisoffen durchzuführen.