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Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat geht davon aus, dass es sich in der Anregung um die Kurve an der Liegenschaft Ziegenhainer Straße 171 handelt. Eine Bepollerung auf der Straße würde - ähnlich wie ein parkendes Fahrzeug - die Kurve dauerhaft verengen und wird daher vom Magistrat nicht umgesetzt. Um eine schnelle Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten, muss der Innenbereich der Kurve durch eine absolute Halteverbotszone freigehalten werden. Der Magistrat wird die erforderlichen Arbeiten voraussichtlich im vierten Quartal ausführen.