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Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle "Riedschule"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1744 Betreff: Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle "Riedschule" Bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist der Magistrat an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung sowie die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gebunden. Diese sagen aus, dass Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Die Barbarossastraße ist an der benannten Stelle eine Tempo-30-Zone. Darüber hinaus entspräche die Lage des Fußgängerüberwegs zwischen den Haltestellen zum einen nicht den Richtlinien, zum anderen wäre die Lücke zwischen den Haltestellen nicht ausreichend breit genug. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3287

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