Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle "Riedschule"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1744
Betreff: Fußgängerüberweg
an der Bushaltestelle "Riedschule" Bei der Einrichtung von
Fußgängerüberwegen ist der Magistrat an die Vorschriften der
Straßenverkehrs-Ordnung sowie die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gebunden. Diese sagen aus, dass
Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Die Barbarossastraße ist an der
benannten Stelle eine Tempo-30-Zone. Darüber hinaus entspräche die Lage des
Fußgängerüberwegs zwischen den Haltestellen zum einen nicht den
Richtlinien, zum anderen wäre die Lücke zwischen den Haltestellen nicht
ausreichend breit genug. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3287