Tempo 30 auf der Flinschstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1742
Betreff: Tempo 30 auf der Flinschstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass vorübergehend die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert und das Zusatzzeichen 1007-34 Straßenverkehrs-Ordnung "Straßenschäden" aufgestellt werden. Nach Erneuerung der Fahrbahn wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben und es gilt wieder Tempo 50.