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Tempo 30 auf der Flinschstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1742

Betreff: Tempo 30 auf der Flinschstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass vorübergehend die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert und das Zusatzzeichen 1007-34 Straßenverkehrs-Ordnung "Straßenschäden" aufgestellt werden. Nach Erneuerung der Fahrbahn wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben und es gilt wieder Tempo 50.

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