Tempo 30 auf der Flinschstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1742
Betreff: Tempo 30 auf der
Flinschstraße Der Anregung wird dahingehend
entsprochen, dass vorübergehend die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
reduziert und das Zusatzzeichen 1007-34 Straßenverkehrs-Ordnung
"Straßenschäden" aufgestellt werden. Nach Erneuerung der Fahrbahn wird die
Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben und es gilt wieder Tempo
50. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2018, OM 3161