Sicherheit in der Bahnunterführung Goldsteinstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST
1737
Betreff: Sicherheit in der
Bahnunterführung Goldsteinstraße Eine Deckenbelagserneuerung ist
für das 1.Quartal 2017 geplant, wenn es die Witterungsverhältnisse zulassen.
Die Verbreiterung der Gehwege vor
Ausführung der Brückensanierung durch die Deutsche Bahn könnte nur durch die
vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung bzw. durch eine wechselseitige
Verkehrsführung erfolgen. Die Verkehrsführungsänderung hätte einen erheblichen
Einfluss auf den Linienbusverkehr. Durch eine Einbahnstraßenregelung würde sich
die Strecke der Busse verlängern, gleichzeitig könnte eine Haltestelle nicht
mehr angefahren werden. Auch eine wechselseitige Verkehrsführung mit
LSA-Signalisierung würde den Linienbusverkehr beeinflussen. Die dadurch
bedingte Änderung der Taktzeiten, würde eine Anpassung der Fahrpläne erfordern.
Diese Maßnahmen würden erhebliche Kosten verursachen. Die Gehwegbreite auf der südlichen Seite beträgt
1,20 Meter. Unter Abwägung der Folgen, wird es für zumutbar betrachtet, die
Gehwegbreiten bis zum endgültigen Umbau der Brücke zu belassen Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2016, OM 569