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Sicherheit in der Bahnunterführung Goldsteinstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1737 Betreff: Sicherheit in der Bahnunterführung Goldsteinstraße Eine Deckenbelagserneuerung ist für das 1.Quartal 2017 geplant, wenn es die Witterungsverhältnisse zulassen. Die Verbreiterung der Gehwege vor Ausführung der Brückensanierung durch die Deutsche Bahn könnte nur durch die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung bzw. durch eine wechselseitige Verkehrsführung erfolgen. Die Verkehrsführungsänderung hätte einen erheblichen Einfluss auf den Linienbusverkehr. Durch eine Einbahnstraßenregelung würde sich die Strecke der Busse verlängern, gleichzeitig könnte eine Haltestelle nicht mehr angefahren werden. Auch eine wechselseitige Verkehrsführung mit LSA-Signalisierung würde den Linienbusverkehr beeinflussen. Die dadurch bedingte Änderung der Taktzeiten, würde eine Anpassung der Fahrpläne erfordern. Diese Maßnahmen würden erhebliche Kosten verursachen. Die Gehwegbreite auf der südlichen Seite beträgt 1,20 Meter. Unter Abwägung der Folgen, wird es für zumutbar betrachtet, die Gehwegbreiten bis zum endgültigen Umbau der Brücke zu belassen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 569

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