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Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1737 Betreff: Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen Der Ortsbeirat spricht in der vorliegenden Anregung OM 4501 zwei verschiedene Themenkomplexe an. Zunächst ist zur Pflege der Gehwegflächen Folgendes zu sagen: Auf diesen Flächen hängt die Entstehung von Spontangrün stark von den Witterungsverhältnissen ab, weshalb es beispielsweise in besonders regenreichen Zeiten zu einem vermehrten Aufkommen im gesamten Stadtgebiet kommen kann und dadurch Kapazitätsgrenzen erreicht werden. In diesem Fall ist die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) bemüht, die vorhandenen Kapazitäten überlegt einzusetzen und danach vorzugehen, dass der Wildwuchs vorrangig in Bereichen mit einer erhöhten Unfallgefahr entfernt wird. Grundsätzlich ist zwischen dem Magistrat und der FES vertraglich geregelt, dass Wildwuchs entfernt wird, wenn von ihm eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht und er somit die Verkehrssicherheit gefährdet. Die erhöhte Unfallgefahr definiert sich nicht zwingend über die Höhe des Spontangrüns, sondern hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn der Fall vorliegt, dass aufgrund des Spontangrüns die Verkehrssicherheit gefährdet ist, wird es von der FES unverzüglich entfernt. Dafür werden mechanische Mittel eingesetzt, zum Beispiel Spezialfahrzeuge mit Wildkrautbesen und Freischneidegeräten. Der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln ist aus Gründen des Umweltschutzes nicht erlaubt. Wenn es die Kapazitäten zulassen, entfernt die FES Wildwuchs darüber hinaus auch aus anderen Gründen. Eine generelle Entfernung von Wildwuchs aus rein ästhetischen Gründen sieht die vertragliche Regelung mit der FES jedoch nicht vor, da dies mit erheblichem Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist, der über den Umfang der regelmäßigen Straßenreinigung hinausgeht. Im Hinblick auf die Pflege des Straßenbegleitgrüns wird der Magistrat zu Beginn der kommenden Vegetationsperiode im Frühjahr 2016 den Pflegezustand der Grünflächen prüfen, um gegebenenfalls die Pflegeintervalle anzupassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Veränderung dieser Pflegeintensität nur im Rahmen der vorhandenen finanziellen und personellen Möglichkeiten erfolgen kann. Die beauftragten Firmen werden auch weiterhin regelmäßig kontrolliert, ob sie vertragskonform arbeiten. Wie bisher auch, werden nicht geleistete und nicht nachgewiesene Arbeiten nicht vergütet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4501

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