Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST
1737
Betreff: Gehwege von
Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen Der Ortsbeirat spricht in der
vorliegenden Anregung OM 4501 zwei verschiedene Themenkomplexe an. Zunächst ist zur Pflege der
Gehwegflächen Folgendes zu sagen: Auf diesen Flächen hängt die Entstehung von
Spontangrün stark von den Witterungsverhältnissen ab, weshalb es beispielsweise
in besonders regenreichen Zeiten zu einem vermehrten Aufkommen im gesamten
Stadtgebiet kommen kann und dadurch Kapazitätsgrenzen erreicht werden. In
diesem Fall ist die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) bemüht, die
vorhandenen Kapazitäten überlegt einzusetzen und danach vorzugehen, dass der
Wildwuchs vorrangig in Bereichen mit einer erhöhten Unfallgefahr entfernt
wird. Grundsätzlich ist zwischen dem
Magistrat und der FES vertraglich geregelt, dass Wildwuchs entfernt wird, wenn
von ihm eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht und er somit die Verkehrssicherheit
gefährdet. Die erhöhte Unfallgefahr definiert sich nicht zwingend über
die Höhe des Spontangrüns, sondern hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn der
Fall vorliegt, dass aufgrund des Spontangrüns die Verkehrssicherheit
gefährdet ist, wird es von der FES unverzüglich entfernt. Dafür werden mechanische Mittel eingesetzt, zum
Beispiel Spezialfahrzeuge mit Wildkrautbesen und Freischneidegeräten. Der
Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln ist aus Gründen des Umweltschutzes nicht
erlaubt. Wenn es die Kapazitäten zulassen, entfernt die FES Wildwuchs darüber
hinaus auch aus anderen Gründen. Eine generelle Entfernung von Wildwuchs aus rein
ästhetischen Gründen sieht die vertragliche Regelung mit der FES jedoch nicht
vor, da dies mit erheblichem Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist, der über
den Umfang der regelmäßigen Straßenreinigung hinausgeht. Im Hinblick auf die Pflege des Straßenbegleitgrüns
wird der Magistrat zu Beginn der kommenden Vegetationsperiode im Frühjahr 2016
den Pflegezustand der Grünflächen prüfen, um gegebenenfalls die
Pflegeintervalle anzupassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine
Veränderung dieser Pflegeintensität nur im Rahmen der vorhandenen
finanziellen und personellen Möglichkeiten erfolgen kann. Die beauftragten Firmen werden auch
weiterhin regelmäßig kontrolliert, ob sie vertragskonform arbeiten. Wie bisher
auch, werden nicht geleistete und nicht nachgewiesene Arbeiten nicht
vergütet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2015, OM 4501