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Aufhebung der Gemeinschaftsstraße Alt-Erlenbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1737 Betreff: Aufhebung der Gemeinschaftsstraße Alt-Erlenbach Der Anregung wird hinsichtlich der Punkte 1 bis 5 entsprochen. Bei der Einrichtung der Gemeinschaftsstraße handelte es sich um eine neue Art der Beschilderung bzw. Entschilderung einer Verkehrsfläche. Die Verkehrsteilnehmer wurden über diese neue Art der Beschilderung gesondert durch Flyer als Hauswurfsendung, im Rahmen von Ortsbeiratssitzungen und durch die Tagespresse informiert. Nach Aufhebung der Gemeinschaftsstraße und der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs mittels Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird von einer zusätzlichen Information der Verkehrsteilnehmer abgesehen. Das Zeichen 325 StVO ist seit 1980 offiziell in der Straßenverkehrs-Ordnung verankert und hat folgende Bedeutung: Ge- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2334

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