Aufhebung der Gemeinschaftsstraße Alt-Erlenbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST
1737
Betreff: Aufhebung der
Gemeinschaftsstraße Alt-Erlenbach Der Anregung wird hinsichtlich der
Punkte 1 bis 5 entsprochen. Bei der Einrichtung der Gemeinschaftsstraße handelte
es sich um eine neue Art der Beschilderung bzw. Entschilderung einer
Verkehrsfläche. Die Verkehrsteilnehmer wurden über diese neue Art der
Beschilderung gesondert durch Flyer als Hauswurfsendung, im Rahmen von
Ortsbeiratssitzungen und durch die Tagespresse informiert. Nach Aufhebung der
Gemeinschaftsstraße und der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs
mittels Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird von einer zusätzlichen
Information der Verkehrsteilnehmer abgesehen. Das Zeichen 325 StVO ist seit
1980 offiziell in der Straßenverkehrs-Ordnung verankert und hat folgende
Bedeutung: Ge- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, muss mit
Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr
weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. Wer zu Fuß geht, darf den
Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür
gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und
zum Be- oder Entladen. Wer
zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind
überall erlaubt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.06.2013, OM 2334