Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST
1734
Betreff: Einbeziehung des
Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung
Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung
Borsigallee und Kruppstraße Die bisherigen Planungen im Rahmen
der Planfeststellung zum Lückenschluss der Autobahnen A 66 und A 661 sehen eine
alleinige und direkte Anbindung des Parkhauses an die neu zu bauende
Anschlussstelle Borsigallee vor. Das gilt auch für den Bebauungsplan Nr. 667,
rechtsverbindlich seit dem 06.08.1996, der explizit für das Bauvorhaben
erstellt wurde. Da nach
dem bisherigen Konzept das Parkhaus formal als Nebenbetrieb der Autobahn zu
werten ist, wäre eine weitere Anbindung an das untergeordnete Straßennetz aus
straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Magistrat wird sich in den weiteren
Abstimmungsgesprächen mit Hessen Mobil für eine zielführende Lösung im Sinne
der Anregung des Ortsbeirates einsetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.09.2013, OM 2462