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Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1734 Betreff: Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße Die bisherigen Planungen im Rahmen der Planfeststellung zum Lückenschluss der Autobahnen A 66 und A 661 sehen eine alleinige und direkte Anbindung des Parkhauses an die neu zu bauende Anschlussstelle Borsigallee vor. Das gilt auch für den Bebauungsplan Nr. 667, rechtsverbindlich seit dem 06.08.1996, der explizit für das Bauvorhaben erstellt wurde. Da nach dem bisherigen Konzept das Parkhaus formal als Nebenbetrieb der Autobahn zu werten ist, wäre eine weitere Anbindung an das untergeordnete Straßennetz aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Magistrat wird sich in den weiteren Abstimmungsgesprächen mit Hessen Mobil für eine zielführende Lösung im Sinne der Anregung des Ortsbeirates einsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2462