Angebot und Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen im geplanten Ernst-May-Viertel und angrenzender bestehender Quartiere
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1733 Betreff: Angebot und Nachfrage nach
Kinderbetreuungsplätzen im geplanten Ernst-May-Viertel und angrenzender
bestehender Quartiere Zu 1. Das vom Ortsbeirat beschriebene Gebiet umfasst im
Wesentlichen die beiden Schulbezirke Valentin-Senger-Schule und
Comeniusschule.
Hier sieht die
Versorgungssituation aktuell folgendermaßen aus: Plätze U3: Schulbezirk Plätze U3 in Tageseinrichtungen
Plätze U3
in Kindertagespflege Summe Versorgungsgrad Valentin-Senger-Schule
75 3 78 38% Comeniusschule 131 41 172 35% Plätze Kindergarten: Schulbezirk Kindergartenplätze Versorgungsgrad Valentin-Senger-Schule
171 75% Comeniusschule 404 107% Grundschulbetreuungs- und Hortplätze: Schulbezirk Hortplätze Plätze in Erweiterter Schulischer Betreuung Summe Versorgungsgrad Valentin-Senger-Schule
(Paktschule*) 0
150 150 48% Comeniusschule 326 0 326 85% * Die Valentin-Senger-Schule setzt den Pakt für den
Nachmittag um. Das heißt, alle Kinder, die einen Platz benötigen, erhalten ein
verlässliches Ganztagsangebot. Zu 2. Die Auslastung zum 01.11.2018 (jährliche
Stichtagserhebung des Stadtschulamtes) betrug: siehe Anlage 1. Zu 3. Folgende Maßnahmen befinden sich im beschriebenen
Gebiet in Bau/Planung: - Kita Sara, Anneliese-Hövel-Straße 9 (Ehem.
Postverteilzentrum Gießener Straße), Träger: Diakonisches Werk, 36 Plätze U3
und 42 Plätze Kindergarten; die Einrichtung hat zum 01.05.2019 den Betrieb
aufgenommen - Neue
Einrichtung Dortelweiler Straße (Ehem. Gärtnerei Friedrich), Träger: Sozialpädagogischer Verein,
20 Plätze U3 und 20 Kindergartenplätze - Die geschlossene Kita in der Burgstraße 81 soll
nach einem Trägerwechsel (Sozialpädagogischer Verein) wiedereröffnet und
erweitert werden, 40 Kindergarten-plätze - 3 sechsgruppige Kita-Neubauten im Bereich
Innovationsquartier/Günthersburghöfe (Bebauungsplan B 880) mit insgesamt ca. 84
Plätzen U3 und 197 Kindergarten-plätzen - 1 dreigruppiger Kita-Neubau
im Bereich östlich Bodenweg (Bebauungsplan B 914) mit insgesamt ca. 14 Plätzen
U3 und 33 Kindergartenplätzen Zu 4. Im Bestand sind die unter 3. aufgeführten Maßnahmen
ausreichend, um in allen drei Altersgruppen ein bedarfsgerechtes Angebot und
die festgelegten Versorgungsziele zu erreichen. Für die geplante Wohnungsneubebauung hat das
Stadtschulamt eine entsprechende Stellungnahme zu Folgebedarfen abgegeben.
Dabei wurde die geplante Anzahl von Wohneinheiten zu Grunde gelegt. Im Rahmen des Bebauungsplans B 880 - Friedberger
Landstraße/südlich Wasserpark sollen ca. 1.500 Wohneinheiten entstehen. Daraus
resultiert ein rechnerischer Bedarf von 84 Plätzen U3 und 197
Kindergartenplätzen. Diese können auf drei jeweils sechsgruppige
Kita-Neubau-Standorte verteilt werden. Im Rahmen des Bebauungsplans B 914 - Friedberger
Landstraße/östlich Bodenweg sollen ca. 250 Wohneinheiten entstehen. Daraus
resultiert ein rechnerischer Bedarf von 14 Plätzen U3 und 33
Kindergartenplätzen. Dieser Bedarf könnte mit einem dreigruppigen
Kita-Neubau-Standort abgedeckt werden. Zu 5. Aus den insgesamt 1.750 geplanten Wohneinheiten (s.
Antwort zu 4.) ergibt sich nach der in der Schulentwicklungsplanung angewandten
Berechnungsformel ein schulischer Infra-strukturbedarf von 65 Plätzen in allen
Jahrgangsstufen.
Zu 6. Mit der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung zur Fortschreibung des integrierten
Schulentwicklungsplanes 2016-2020 und der Zustimmung des Hessischen
Kultusministeriums ist im Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme 3 (SEM 3) die
Errichtung einer neuen Grundschule vorgesehen. Mit der SEP-Fortschreibung ist
auch die Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Ost beschlossen
worden. Siehe auch die Antwort zu 4. Anlage 1 (ca.
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Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.05.2019, V
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