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Angebot und Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen im geplanten Ernst-May-Viertel und angrenzender bestehender Quartiere

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1733 Betreff: Angebot und Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen im geplanten Ernst-May-Viertel und angrenzender bestehender Quartiere Zu 1. Das vom Ortsbeirat beschriebene Gebiet umfasst im Wesentlichen die beiden Schulbezirke Valentin-Senger-Schule und Comeniusschule. Hier sieht die Versorgungssituation aktuell folgendermaßen aus: Plätze U3: Schulbezirk Plätze U3 in Tageseinrichtungen Plätze U3 in Kindertagespflege Summe Versorgungsgrad Valentin-Senger-Schule 75 3 78 38% Comeniusschule 131 41 172 35% Plätze Kindergarten: Schulbezirk Kindergartenplätze Versorgungsgrad Valentin-Senger-Schule 171 75% Comeniusschule 404 107% Grundschulbetreuungs- und Hortplätze: Schulbezirk Hortplätze Plätze in Erweiterter Schulischer Betreuung Summe Versorgungsgrad Valentin-Senger-Schule (Paktschule*) 0 150 150 48% Comeniusschule 326 0 326 85% * Die Valentin-Senger-Schule setzt den Pakt für den Nachmittag um. Das heißt, alle Kinder, die einen Platz benötigen, erhalten ein verlässliches Ganztagsangebot. Zu 2. Die Auslastung zum 01.11.2018 (jährliche Stichtagserhebung des Stadtschulamtes) betrug: siehe Anlage 1. Zu 3. Folgende Maßnahmen befinden sich im beschriebenen Gebiet in Bau/Planung: - Kita Sara, Anneliese-Hövel-Straße 9 (Ehem. Postverteilzentrum Gießener Straße), Träger: Diakonisches Werk, 36 Plätze U3 und 42 Plätze Kindergarten; die Einrichtung hat zum 01.05.2019 den Betrieb aufgenommen - Neue Einrichtung Dortelweiler Straße (Ehem. Gärtnerei Friedrich), Träger: Sozialpädagogischer Verein, 20 Plätze U3 und 20 Kindergartenplätze - Die geschlossene Kita in der Burgstraße 81 soll nach einem Trägerwechsel (Sozialpädagogischer Verein) wiedereröffnet und erweitert werden, 40 Kindergarten-plätze - 3 sechsgruppige Kita-Neubauten im Bereich Innovationsquartier/Günthersburghöfe (Bebauungsplan B 880) mit insgesamt ca. 84 Plätzen U3 und 197 Kindergarten-plätzen - 1 dreigruppiger Kita-Neubau im Bereich östlich Bodenweg (Bebauungsplan B 914) mit insgesamt ca. 14 Plätzen U3 und 33 Kindergartenplätzen Zu 4. Im Bestand sind die unter 3. aufgeführten Maßnahmen ausreichend, um in allen drei Altersgruppen ein bedarfsgerechtes Angebot und die festgelegten Versorgungsziele zu erreichen. Für die geplante Wohnungsneubebauung hat das Stadtschulamt eine entsprechende Stellungnahme zu Folgebedarfen abgegeben. Dabei wurde die geplante Anzahl von Wohneinheiten zu Grunde gelegt. Im Rahmen des Bebauungsplans B 880 - Friedberger Landstraße/südlich Wasserpark sollen ca. 1.500 Wohneinheiten entstehen. Daraus resultiert ein rechnerischer Bedarf von 84 Plätzen U3 und 197 Kindergartenplätzen. Diese können auf drei jeweils sechsgruppige Kita-Neubau-Standorte verteilt werden. Im Rahmen des Bebauungsplans B 914 - Friedberger Landstraße/östlich Bodenweg sollen ca. 250 Wohneinheiten entstehen. Daraus resultiert ein rechnerischer Bedarf von 14 Plätzen U3 und 33 Kindergartenplätzen. Dieser Bedarf könnte mit einem dreigruppigen Kita-Neubau-Standort abgedeckt werden. Zu 5. Aus den insgesamt 1.750 geplanten Wohneinheiten (s. Antwort zu 4.) ergibt sich nach der in der Schulentwicklungsplanung angewandten Berechnungsformel ein schulischer Infra-strukturbedarf von 65 Plätzen in allen Jahrgangsstufen. Zu 6. Mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes 2016-2020 und der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums ist im Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme 3 (SEM 3) die Errichtung einer neuen Grundschule vorgesehen. Mit der SEP-Fortschreibung ist auch die Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Ost beschlossen worden. Siehe auch die Antwort zu 4. Anlage 1 (ca. 181 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1294