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Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung des Ortsbeirates dahingehend, dass er die ursprünglichen Markierungen im Bereich Riedstraße/Triebstraße/Alt Enkheim/Florianweg erneuert. Die Ausführung folgt voraussichtlich im dritten Quartal 2021. Die Markierungen erweitern allerdings kann der Magistrat nicht: Aus der Riedstraße auf die Triebstraße kommend gibt es bereits ein Verkehrszeichen (VZ) 206 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, Halt. Vorfahrt gewähren) und die notwendige Bodenmarkierung. Aus dem Florianweg in Richtung Triebstraße kommend gibt es ebenfalls ein VZ 206 StVO mit entsprechender Markierung. Im weiteren Verlauf, rund zehn Meter entfernt, steht ein VZ 205 StVO (Vorfahrt gewähren). Ebenfalls ist dort noch eine unterbrochene Bodenmarkierung zur Kennzeichnung der Triebstraße und somit eindeutigen Halteregelung aufgebracht. Die bestehende Beschilderung mittels dem VZ 206 StVO ist in dem oben angesprochenen Bereich ausreichend.

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