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Hundeauslauffläche sicher gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Bürgerwiese ist Teil des Frankfurter Stadtwaldes und dementsprechend Wald im Sinne des Hessischen Waldgesetzes. Danach muss es dem Wald dienlich sein, Flächen einzuzäunen (z.B. für Pflanz- und Kulturflächen). Gibt es keine entsprechende Zweckbindung darf Waldfläche nicht einfach eingezäunt werden. Abgesehen von diesen gesetzlichen Regelungen sind für den Frankfurter Stadtwald grundsätzlich keine Hundefreilaufflächen vorgesehen, da kein Leinenzwang besteht und die Hunde auf gesamter Fläche, natürlich unter Gewährleistung der stetigen Abrufbarkeit durch den Besitzer/die Besitzerin, freilaufen dürfen. Dabei gilt im Erholungswald für alle Interessensgruppen (Hundebesitzer, Spaziergänger, Radfahrer...) gem. §15 Hessisches Waldgesetz die gegenseitige Rücksichtnahme, um Konflikte wo möglich zu vermeiden. Auch ist zu berücksichtigen, dass eine Abzäunung die durch andere Waldbesucher/Waldbesucherinnen gern genutzte und ohnehin schon kleine Erholungsfläche maßgeblich reduzieren würde. Aus den genannten Gründen bittet der Magistrat um Verständnis, dass dem Wunsch nicht Folge geleistet werden kann.

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