Begrünungsmaßnahme Berliner Straße/Museum für Moderne Kunst
Stellungnahme des Magistrats
Der Museumsbau des Wiener Architekten Hans Hollein ist eine Ikone der postmodernen Architektur. Er berücksichtigte mehrere Prämissen: die Integration des Gebäudes in das urbane Umfeld durch die äußere Material- und Farbgestaltung, die räumliche Herausforderung des dreieckigen Grundstücks, das die Grundfläche vorgab, sowie die Konzeption des Museums, das einerseits nach funktionellen Notwendigkeiten ausgerichtet und andererseits von der Kunst ausgehend gedacht werden muss. Das Gebäude muss ideale Bedingungen für die Präsentation von Kunstwerken erfüllen und einladend auf das Publikum wirken. Dieses Konzept, also auch die unterschiedliche Gestaltung der drei Fassaden, ist urheberrechtlich geschützt, auch über den Tod von Hans Hollein hinaus. Das Gebäude steht zwischenzeitlich unter Denkmalschutz und muss entsprechend seiner bauzeitlichen Konzeption und Gestaltung erhalten und gepflegt werden. In diesem Sinne fand im letzten Jahr eine Fassadensanierung statt. Eine Begrünung der Fassade käme nur dann in Betracht, wenn die ursprüngliche Konzeption dies vorgesehen hätte. Da dies nicht der Fall ist, kann die gewünschte Begrünung nicht erfolgen.