Umleitungsstrecken in Eschersheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST
172
Betreff: Umleitungsstrecken
in Eschersheim Zu 1.: Der Magistrat weist darauf hin, dass der
Durchgangsverkehr großräumig mittels Hinweistafeln und der ortsfesten
Wegweisung umgeleitet wird. Die Umfahrungshinweise gelten den Anliegern der
jeweils betroffenen Gebiete. Der Magistrat hat bereits anlässlich von
Ortsbeiratssitzungen und Ortsterminen darüber berichtet, dass laut
"Straßenverkehrsordnung" (StVO) bzw. "Richtlinien für die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) Umleitungen nicht in Tempo-30-Zonen
eingerichtet werden dürfen. Die Zone müsste in diesem Fall aufgehoben werden und
die Umleitung wäre als Vorfahrtsstraße zu beschildern. Dies hätte die
negative Auswirkung, dass der Umfahrungsverkehr eine komfortable Strecke
eingerichtet bekäme, auf der vermutlich vermehrt zu schnell gefahren
werden würde. Zudem würde mit großer Wahrscheinlichkeit der gesamte
Durchgangsverkehr diese Strecke nutzen. Zu 2.: Der Magistrat hat die bisherigen Bauphasen dem
Ortsbeirat vorgestellt. Die
Bauphasen mit den jeweils geplanten Umfahrungen wurden bereits vor weit über
einem Jahr geplant und final beschlossen. Grundsätzliche Änderungen sind
aufgrund der zeitlichen Eintaktung der Bauphasen nicht mehr möglich. Zu 3.: Seit dem 01.12.2017 ist die Eschersheimer Landstraße
auch stadtauswärts wieder durchgängig befahrbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.11.2017, OM 2411