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Umleitungsstrecken in Eschersheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 172 Betreff: Umleitungsstrecken in Eschersheim Zu 1.: Der Magistrat weist darauf hin, dass der Durchgangsverkehr großräumig mittels Hinweistafeln und der ortsfesten Wegweisung umgeleitet wird. Die Umfahrungshinweise gelten den Anliegern der jeweils betroffenen Gebiete. Der Magistrat hat bereits anlässlich von Ortsbeiratssitzungen und Ortsterminen darüber berichtet, dass laut "Straßenverkehrsordnung" (StVO) bzw. "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) Umleitungen nicht in Tempo-30-Zonen eingerichtet werden dürfen. Die Zone müsste in diesem Fall aufgehoben werden und die Umleitung wäre als Vorfahrtsstraße zu beschildern. Dies hätte die negative Auswirkung, dass der Umfahrungsverkehr eine komfortable Strecke eingerichtet bekäme, auf der vermutlich vermehrt zu schnell gefahren werden würde. Zudem würde mit großer Wahrscheinlichkeit der gesamte Durchgangsverkehr diese Strecke nutzen. Zu 2.: Der Magistrat hat die bisherigen Bauphasen dem Ortsbeirat vorgestellt. Die Bauphasen mit den jeweils geplanten Umfahrungen wurden bereits vor weit über einem Jahr geplant und final beschlossen. Grundsätzliche Änderungen sind aufgrund der zeitlichen Eintaktung der Bauphasen nicht mehr möglich. Zu 3.: Seit dem 01.12.2017 ist die Eschersheimer Landstraße auch stadtauswärts wieder durchgängig befahrbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2411

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