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Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die öffentlichen Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage und die privaten Grünflächen der benachbarten Wohnbebauung gehen bereits jetzt ohne erkennbare Grenze ineinander über, sodass die Anlage insgesamt deutlich größer (breiter) erscheint, als es die tatsächlichen Grundstücksgrenzen vorgeben. Die Hinzunahme weiterer Flächen aus dem aktuellen Eigentum der ABG Frankfurt Holding zur eigentlichen Grünanlage würde daher keinen erkennbaren Mehrnutzen für die Anlage erbringen. Darüber hinaus ist eine Heraustrennung umfangreicher Flächen aus den bebauten Grundstücken nicht ohne weiteres möglich. Hierzu bedarf es einer Teilungsgenehmigung nach HBO (Hessischer Bauordnung), die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden kann. Nicht zuletzt sollten räumliche Abstände zwischen öffentlicher Nutzung in der Marie-Bittorf-Anlage und der Privatsphäre der Wohnungen gewahrt bleiben. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat einen Erwerb weiterer Flächen an dieser Stelle aktuell nicht für angezeigt.

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