Blitzer auf dem Mainufer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1729
Betreff: Blitzer auf dem
Mainufer Der Anregung des Ortsbeirats kann
insofern entsprochen werden, als dass mobile Geschwindigkeitskontrollen am
nördlichen Mainufer teilweise bereits durchgeführt werden und weitere unter
Berücksichtigung der genannten Örtlichkeiten eingeplant werden. Nicht immer
können die Kontrollen jedoch direkt vor den Brücken durchgeführt werden.
Kontrollen sind nur dort möglich, wo die örtlichen Gegebenheiten dies
zulassen und entsprechende Stellflächen für das Messfahrzeug vorhanden sind. Es
wird darauf geachtet, dass die Geschwindigkeitskontrollen nach Möglichkeit in
naher Umgebung zu den genannten Stellen erfolgen. Rotlichtverstöße können nur durch Errichtung
stationärer Überwachungsanlagen geahndet werden. Die Entscheidung, welche
Standorte für stationäre Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen
ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der
Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO)
vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der
Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die
Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer
Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht-
oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert
für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines
Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es
innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden.
Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber
anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von
vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur
Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen
Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.06.2018, OM 3308