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Blitzer auf dem Mainufer

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1729 Betreff: Blitzer auf dem Mainufer Der Anregung des Ortsbeirats kann insofern entsprochen werden, als dass mobile Geschwindigkeitskontrollen am nördlichen Mainufer teilweise bereits durchgeführt werden und weitere unter Berücksichtigung der genannten Örtlichkeiten eingeplant werden. Nicht immer können die Kontrollen jedoch direkt vor den Brücken durchgeführt werden. Kontrollen sind nur dort möglich, wo die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen und entsprechende Stellflächen für das Messfahrzeug vorhanden sind. Es wird darauf geachtet, dass die Geschwindigkeitskontrollen nach Möglichkeit in naher Umgebung zu den genannten Stellen erfolgen. Rotlichtverstöße können nur durch Errichtung stationärer Überwachungsanlagen geahndet werden. Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3308

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