Erneut schwerer U-Bahn-Unfall in Bonames zu beklagen
Stellungnahme des Magistrats
Da konkrete Angaben zu Datum, Uhrzeit und Linie nicht gemacht wurden, wurde davon ausgegangen, dass sich die Anregung auf den Unfall vom 14. Mai 2020 mit einem Zug der Linie U2 in Fahrtrichtung Bad Homburg Gonzenheim bezieht. Zu diesem bedauerlichen Unfall mit besagtem Zug der Linie U2 kam es ausschließlich aufgrund von Unachtsamkeit und der Missachtung der STVO (Zeichen 201 Andreaskreuz) durch die verunfallte Person. Ein Verschulden durch den U-Bahn-Fahrer kann ausgeschlossen werden. Generell ist eine Unfallhäufung in Bonames nicht zu beobachten. So sind in den letzten 3 Jahren nur drei Vorkommnisse bekannt geworden, bei denen es sich um Vorfälle im Bereich der U-Bahn-Station Bonames Mitte an unterschiedlichen Örtlichkeiten handelte (Mai 2017, November 2019 und Mai 2020): Mai 2017 Am Fußgängerüberweg in der Station Bonames Mitte missachtete ein Radfahrer die Verkehrssignalanlage (VSA) mit Signalbild Doppelrot und Zeichen 201 der STVO. In der Folge wurde der Radfahrer von der U-Bahn-Linie U2, welche sich in Fahrrichtung Bad Homburg Gonzenheim befand, erfasst. November 2019 In Höhe "Auf der Steinernen Straße" lag ein angetrunkener Bürger im Gleisbereich. Hier konnte dank der umsichtigen Handlungsweise zweier U-Bahn-Fahrer schlimmeres und ein Unfall verhindert werden. Zu der Vermutung, dass auf der Strecke zu hohe Geschwindigkeiten gefahren würden, ist festzustellen, dass eine Stadtbahnlinie generell den Zweck hat, Fahrgäste schnell von A nach B zu befördern. In dem besagten langgezogenen Gleisbogen ist eine ausreichende Streckensicht für das Fahrpersonal der U-Bahnen gegeben. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit würde eine Fahrzeitenverlängerung und somit eine Verringerung der Attraktivität des ÖPNV - nicht zuletzt auch durch ausfallende Anschlussbeziehungen zu anderen Verkehrsträgern - bedeuten.