Parkplatzmarkierungen auf der Rennbahnstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1725
Betreff: Parkplatzmarkierungen auf der Rennbahnstraße Bei der angesprochenen Markierung handelt es sich nicht um eine Parkplatzmarkierung, sondern um eine ehemalige Grenzmarkierung VZ. 299 StVO für Halt- u. Parkverbot. Diese wurde zwischen den Hausnummern 12-14 im März 2009 mit Farbe demarkiert. Da die alte Markierung teils wieder zum Vorschein kommt, wird diese im Frühjahr 2014 dauerhaft entfernt. Parkmarkierungen werden nicht hergestellt. Vor der Liegenschaft 18 ist das Verkehrszeichen 297 StVO (Pfeil) markiert, hier besteht Haltverbot, gemäß § 12 Abs. 1 StVO (Halt- u. Parkverbot), Anlage 2 zu § 41 StVO (Vorschriftzeichen), Abschnitt 9, lfd. Nr. 70, Satz 2 (Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten).