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Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gemäß der Richtlinie zur Errichtung eines Fußgängerüberwegs (R-FGÜ 2001) sind diese in Tempo 30 Zonen in der Regel entbehrlich. Es handelt sich zwar bei der linken Seite der Bertramstraße um einen ausgewiesenen Schulweg, jedoch quert der Schulweg die Bertramstraße nicht. Deshalb ist die Errichtung eines neuen Fußgängerüberweges (FGÜ) auch nicht ausnahmsweise möglich. Eigentlich wäre somit schon der bestehende FGÜ nicht notwendig. Hinzu kommt, dass durch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der geforderten Stelle (Höhe Eberhard-Beckmann-Anlage) eine mögliche Gefahrenstelle geschaffen werden würde. Ein Fußgängerüberweg würde zu Fuß Gehenden eine falsche Sicherheit suggerieren und sie dazu verleiten, die Straße aus der Eberhard-Beckmann-Anlage kommend in einem Durchgang zu überqueren, ohne dabei auf den fließenden Verkehr zu achten. Grundsätzlich ist eine Querung auch ohne FGÜ sehr gut möglich, da die Straße in beide Richtungen gut eingesehen werden kann. Der Anregung zur Errichtung oder Verlegung eines Fußgängerüberweges in der Bertramstraße wird deshalb nicht entsprochen.

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