Voraussetzungen für öffentliche E-Ladesäule für Pkw von privaten Betreibern
Stellungnahme des Magistrats
Die Genehmigung von öffentlichen E-Ladesäulen hängt grundsätzlich davon ab, ob die straßenrechtlichen sowie technischen Anforderungen auf den begrenzten Flächen im öffentlichen Raum erfüllt werden. Die Prüfprozesse laufen über eine amts- sowie dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe Ladeinfrastruktur. In gemeinschaftlicher Zusammenarbeit prüfen das Straßenverkehrsamt, das Stadtplanungsamt, das Grünflächenamt und das Denkmalamt Anträge zu Errichtung von Ladeinfrastruktur. Die federführende Funktion besitzt dabei das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE), welches auch die Gestattungsverträge ausstellt. Je nach Standortgegebenheiten werden weitere Fachstellen hinzugezogen. Als Orientierung stellt die Stadt einen ebenfalls ämterübergreifenden Leitfaden für die Errichtung von Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Folgende Voraussetzungen werden innerhalb des Genehmigungsprozesses geprüft: - Sicherstellung des Allgemeingebrauchs (Restgehwegbreite) - Sicherstellung der Barrierefreiheit - Stadtplanerische Aspekte - Prüfung von möglichen Konflikten mit aktuellen oder geplanten Baumaßnahmen - Denkmalschutzaspekte - Baum- und Grünanlagenschutz, grünplanerische Anforderungen - Umplanungen bei Parkbereichen für Anwohnende, Behindertenparkplätzen und parkraumbewirtschafteten Zonen - Konflikte mit genehmigten Außengastronomieflächen - Konflikte mit geplanten Fahrradwegen und Verkehrsberuhigungen - Sicherstellung der Leitungsfreiheit - Konflikte mit Andienungs- und Kurzparkverkehr in innenstadtnahen Bereichen oder Einkaufsstraßen. Inzwischen liegen zahlreiche Anträge mehrerer Anbieter vor. Die Prüfung erfolgt in Abstimmung mit den Firmen. Die ersten Bewilligungen sollen bald ausgestellt werden.