Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Aktuelle Bauarbeiten an der Urselbachtalbrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat Hessen Mobil um eine Stellungnahme gebeten und folgende Antworten erhalten: Zu

  1. In dem Bereich werden derzeit Erdwälle aus Überschussmassen geschüttet, die im Zuge der Bautätigkeiten zum Riederwaldtunnel anfallen. Diese Erdwälle weisen eine lärmschützende Wirkung auf. Zu
  2. Wie unter 1. erwähnt, werden für die Aufschüttung der Erdwälle Überschussmassen aus dem Bau des Riederwaldtunnels verwendet. Entlang der A 5 baut Hessen Mobil aktuell sowie in den nächsten Jahren insgesamt acht Erdwälle dieser Art. Es handelt sich nicht um klassische Lärmschutzwände, sondern vielmehr um Überschussmassen mit lärmschützender Wirkung. Diese Erdwälle stehen nicht im Zusammenhang mit den Planungen zum Ausbau der A
  3. Die Erdwälle werden im Zuge der Verwertung von Überschussmassen hergestellt und schützen Anwohnerinnen und Anwohnern vor Immissionen. Aktuell wird in Bezug auf den möglichen zehn-streifigen Ausbau der A 5 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich noch keine genauen Angaben bezüglich der geplanten Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 5 zwischen der Anschlussstelle Friedberg und dem Frankfurter Kreuz machen. Zu
  4. Die aufgeschütteten Erdwälle weisen an ihrer höchsten Stelle eine Höhe von rund vier Metern auf. Dabei bestehen die Wälle aus folgenden Schichten: • Sand-Kies-Gemische • bindige Böden wie Schluffe, Auelehm, Cyrenenmergel und Rupelton. Zu
  5. Die Realisierung der Erdwälle basiert auf dem Planfeststellungsbeschluss zur Gesamtmaßnahme "Tunnel Riederwald" vom 06.02.
  6. Zu
  7. Aufgrund der noch laufenden Machbarkeitsstudie können noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Grundsätzlich wird nach Bundesimmissionsschutzgesetz die Notwendigkeit von aktiven Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen bei einem Ausbau mit mehreren durchgehenden Fahrstreifen überprüft. Aussagen zum Lärmschutz können jedoch erst getroffen werden, wenn die Machbarkeitsstudie abgeschlossen und die Planung sich in einem fortgeschrittenen Stadium befindet. Die Entscheidung, in welcher Form der Ausbau weitergehen wird, ist ab 2021 zu erwarten. Danach werden die Planungen vertieft fortzuführen sein. Detaillierte Angaben zum Lärmschutz können also erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt getroffen werden. Zu
  8. Durch die Erdaufschüttung sind keine makroklimatischen Auswirkungen zu erwarten. Lokalklimatisch stellen Wallbauwerke zwar grundsätzlich ein Hindernis für die Ausbreitung von Kaltluft dar. Davon sind die schwach ausgeprägten Kaltluftabflüsse aus dem Taunus betroffen, deren Ausbreitung sich durch die Wallbauwerke verzögert. Nach den Untersuchungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) (1996) sind die Kaltluftströme aber mächtig genug, um die Wälle zu überströmen. Der stärker ausgeprägte Kaltluftabfluss in der Niederung des Steinbaches wird wegen der vorhandenen Aussparung in diesem Bereich nicht beeinträchtigt. Hinsichtlich der lufthygienischen Situation wirken sich die Wallbauwerke und deren Begrünung jedoch günstig aus, weil der Wirkungskorridor der durch den Straßenverkehr entstehenden Emissionen stark reduziert wird. Entsprechend kommt auch das speziell zu den geplanten Erdwällen angefertigte Gutachten des DWD zu dem Ergebnis, dass aus klimatologischer Sicht keine Bedenken gegen den Bau der Erdwälle bestehen. Zu
  9. Basierend auf den bisherigen Ergebnissen zum acht-streifigen Ausbau der A 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg musste festgestellt werden, dass dieser nicht den zukünftigen Verkehrserfordernissen entspricht. Ergebnisse zur Machbarkeitsstudie werden im Frühjahr 2021 erwartet. Es ist davon auszugehen, dass frühestens im Jahr 2022 mit der Planung begonnen werden kann.

Verknüpfte Vorlagen