Verhinderung des unkontrollierten Abstellens von Leihfahrrädern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST
1723
Betreff: Verhinderung des
unkontrollierten Abstellens von Leihfahrrädern Die DB Rent GmbH ist gemäß
vertraglicher Vereinbarung dazu verpflichtet, geeignete Standorte für ihre
Leihfahrräder zu suchen, von denen keine Behinderung ausgeht. Der Magistrat
steht dabei prüfend und beratend zur Seite. Sofern es zu Verstößen und/oder
Beschwerden über Standorte kommt, wird dies in enger Abstimmung mit der DB Rent
thematisiert und lösungsorientiert bearbeitet. Am Schweizer Platz wurde inzwischen ein zweiter
Standort für die Leihfahrräder durch die DB Rent eingerichtet. Nach
Beobachtungen des Betreibers verteilt sich das Abstellen geregelt auf beide
Standplätze. Dadurch hat sich die Situation inzwischen entschärft. Der Magistrat hält es jedoch für fraglich, ob eine
"Einrahmung" der Standorte zielführend ist, da eine farbliche Kennzeichnung der
Stellplätze anderen Fahrradfahrern den falschen Eindruck vermittelt, die
Flächen seien ausschließlich DB-Rädern vorbehalten. Zudem stellt eine
Markierung keinen Hinderungsgrund dar, die Fahrräder dennoch "wild"
abzustellen. Von Markierungen wird daher abgesehen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit,
sich entweder an die betriebseigene Beschwerdestelle der DB Rent oder an das
Amt für Straßenbau und Erschließung zu wenden. Kommt es zu vermehrten
Beschwerden zu einem bestimmten Standort und kann das Problem, zum Beispiel
durch einen weiteren Standort in der unmittelbaren Umgebung oder die
kontinuierliche Kontrolle durch die DB Rent nicht gelöst werden, wird der
Standort nach Prüfung des Amts für Straßenbau und Erschließung verschoben oder
beseitigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2015, OM 4513