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Verhinderung des unkontrollierten Abstellens von Leihfahrrädern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1723 Betreff: Verhinderung des unkontrollierten Abstellens von Leihfahrrädern Die DB Rent GmbH ist gemäß vertraglicher Vereinbarung dazu verpflichtet, geeignete Standorte für ihre Leihfahrräder zu suchen, von denen keine Behinderung ausgeht. Der Magistrat steht dabei prüfend und beratend zur Seite. Sofern es zu Verstößen und/oder Beschwerden über Standorte kommt, wird dies in enger Abstimmung mit der DB Rent thematisiert und lösungsorientiert bearbeitet. Am Schweizer Platz wurde inzwischen ein zweiter Standort für die Leihfahrräder durch die DB Rent eingerichtet. Nach Beobachtungen des Betreibers verteilt sich das Abstellen geregelt auf beide Standplätze. Dadurch hat sich die Situation inzwischen entschärft. Der Magistrat hält es jedoch für fraglich, ob eine "Einrahmung" der Standorte zielführend ist, da eine farbliche Kennzeichnung der Stellplätze anderen Fahrradfahrern den falschen Eindruck vermittelt, die Flächen seien ausschließlich DB-Rädern vorbehalten. Zudem stellt eine Markierung keinen Hinderungsgrund dar, die Fahrräder dennoch "wild" abzustellen. Von Markierungen wird daher abgesehen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich entweder an die betriebseigene Beschwerdestelle der DB Rent oder an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu wenden. Kommt es zu vermehrten Beschwerden zu einem bestimmten Standort und kann das Problem, zum Beispiel durch einen weiteren Standort in der unmittelbaren Umgebung oder die kontinuierliche Kontrolle durch die DB Rent nicht gelöst werden, wird der Standort nach Prüfung des Amts für Straßenbau und Erschließung verschoben oder beseitigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4513

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