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Diskothek in der Rosistenanlage 3

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Bischofsweg 48a (Rosistenanlage 3) befindet sich eine konzessionierte Gaststätte, die als Schank- und Speisewirtschaft mit Abgabe alkoholischer Getränke zum Verzehr vor Ort angemeldet ist. Bedienstete der Stadtpolizei haben während einer Kontrolle festgestellt, dass in der Gaststätte Livemusik gespielt wird, zu denen einige der Gäste auch ohne ausgewiesene Tanzfläche tanzen. Es handelt sich jedoch keineswegs um eine Diskothek. Die Musik ist erst unmittelbar vor dem Lokal wahrnehmbar, sodass keine Lärmbelästigung im Bereich des Bischofswegs vorliegt. In den vergangenen Jahren kam es zwar wiederholt zu Lärmbeschwerden, diese haben sich bei den daraufhin durchgeführten Kontrollen allerdings in keinem Fall bestätigt. Der Ortsbeirat wird gebeten, die Anwohnerinnen und Anwohner auf das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei hinzuweisen. Unter der Rufnummer 069/212-44044 stehen rund um die Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die umgehend alle erforderlichen Maßnahmen einleiten werden. Davon unabhängig wird die Stadtpolizei den Bereich an den Wochenenden auch weiterhin im Rahmen ihres Streifendienstes, überwachen.

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