Einrichtung eines Behindertenparkplatzes neben der Frankfurter Sparkasse in Oberrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1721
Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes neben der Frankfurter Sparkasse in Oberrad Vor der Sparkasse in der Wehrstraße gibt es einen zeitlich unbeschränkten Bereich zum Be- und Entladen von Fahrzeugen ("eingeschränktes Halteverbot"). Schwerbehinderte mit einem blauen Ausweis dürfen diesen Bereich für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte zum Parken nutzen. Aus diesem Grund wird der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen.