Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Ein Spiegel ist aufgrund der Örtlichkeit (vor allem aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse unterhalb der Brücke) schwer zu realisieren. Stattdessen wird für den Fußverkehr vor der Emser Brücke das Verkehrszeichen 138 Straßenverkehrs-Ordnung "Radverkehr" aufgestellt. Zu 2.: Ein Versetzen des Gitters an den Fahrbahnrand würde den Seitenraum aufgrund der notwendigen Abstände unnötig zusätzlich einengen. Der notwendige Mindestabstand von 0,5 Metern könnte zudem nicht eingehalten werden. Zu 3.: Eine durchgehende Rotmarkierung des Radweges ist nicht erforderlich. Der Magistrat prüft aber eine Roteinfärbung des Radwegs an den Einmündungen und Grundstückszufahrten. Das Projekt "Zweirichtungsradweg Theodor-Heuss-Allee" (Lücke 012 des Lückenschlussprogramms) wurde aufgrund der Priorisierung der Maßnahmen, welche im Zuge der Verhandlungen mit dem Radentscheid festgelegt wurden, zurückgestellt. Derzeit ist nicht absehbar, wann das Projekt aufgenommen wird.