Begrünung der Schallschutzwände
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich zum Thema Begrünung der Lärmschutzwände entlang der Main-Weser-Bahn abgestimmt. Eine Begrünung der Schallschutzwände mit schnellwachsenden Kletterpflanzen ist - auch an vorgesetzten Rankgerüsten - aus bahnbetrieblichen Gründen ausgeschlossen. Zur Inspektion muss jederzeit eine unmittelbare, freie und beidseitige Sicht auf die Module der Lärmschutzwände möglich sein. Darüber hinaus besteht bei einer Begrünung die Gefahr, dass Ranken der Kletterpflanzen in Modul- und Dehnungsfugen eintreten und diese stark beschädigen.