In der Donnersbergstraße Aufbringen von Piktogrammen mit dem Hinweis "Achtung Kinder"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1718 Betreff: In der Donnersbergstraße Aufbringen von
Piktogrammen mit dem Hinweis "Achtung Kinder"
Bei der
Donnersbergstraße handelt es sich um eine Einbahnstraße. Weiterhin ist die
Straße mit Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem
Zusatz "Anlieger frei" beschildert. Um das VZ 136 StVO "Achtung Kinder" in Form eines
Piktogrammes oder als Schild stellen zu können, muss eine Gefährdung vorliegen,
die das übliche Maß deutlich überschreitet. Dies ist zum Beispiel der Fall,
wenn sich an der Straße ein direkter Zugang zu einer Schule, einem Kindergarten
oder einem Spielplatz befindet. In der Donnersbergstraße gibt es diese
Voraussetzungen nicht. Weiterhin ist die Donnersbergstraße eine Nebenstraße,
bei der sich die tägliche Verkehrsmenge in Grenzen hält. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2019, OM 4697