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In der Donnersbergstraße Aufbringen von Piktogrammen mit dem Hinweis "Achtung Kinder"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1718 Betreff: In der Donnersbergstraße Aufbringen von Piktogrammen mit dem Hinweis "Achtung Kinder" Bei der Donnersbergstraße handelt es sich um eine Einbahnstraße. Weiterhin ist die Straße mit Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Zusatz "Anlieger frei" beschildert. Um das VZ 136 StVO "Achtung Kinder" in Form eines Piktogrammes oder als Schild stellen zu können, muss eine Gefährdung vorliegen, die das übliche Maß deutlich überschreitet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich an der Straße ein direkter Zugang zu einer Schule, einem Kindergarten oder einem Spielplatz befindet. In der Donnersbergstraße gibt es diese Voraussetzungen nicht. Weiterhin ist die Donnersbergstraße eine Nebenstraße, bei der sich die tägliche Verkehrsmenge in Grenzen hält. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4697

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