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Verkehrsanbindung des Holbeinviertels an die Stresemannallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1718

Betreff: Verkehrsanbindung des Holbeinviertels an die Stresemannallee Die Fläche des Holbeinviertels wurde früher als Güterbahnhof Süd genutzt. Die Deutsche Bahn als Grundeigentümer machte dem Investor zwingend zur Bedingung, dass zur Stresemannallee keine weitere Straßenanbindung erfolgt. In ergänzenden Verhandlungen konnte zumindest erreicht werden, dass für das Holbeinviertel eine Fuß- und Radwegverbindung zum S-Bahnhof Stresemannallee eingerichtet wird, die auch von Rettungsfahrzeugen genutzt werden kann. Jede weitere Kfz-Nutzung ist jedoch ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat leider keine Möglichkeit, in weiteren Verhandlungen mit dem privaten Eigentümer der Flächen, eine verkehrliche Anbindung an die Stresemannallee zu erreichen.

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