Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung
Stellungnahme des Magistrats
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 (§ 5022) wurde die überarbeitete und ergänzte Richtlinie "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende" mit folgenden Eckwerten verabschiedet: - gefördert werden Apartments und WG's - förderfähige Wohnfläche (einschl. Gemeinschaftsräume) bis zu 25 m2; - wohnberechtigt sind Studierende und Auszubildende, die sich in Frankfurt in einem Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder in Ausbildung auf einer Berufsfachschule; - die Förderung besteht aus einem langfristigen Darlehen (40 Jahre zinslos) und Baukostenzuschüssen bis zu 1.950 Euro je m2 förderfähiger Wohnfläche - Mietpreis- und Belegungsbindung 40 Jahre - Nettokaltmiete 8,50 Euro je m2 förderfähiger Wohnfläche - Zuschlag 2,40 Euro je m2 förderfähiger Wohnfläche für Möblierung und Schönheitsreparaturen - Pauschalbetrag für Betriebs- und Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch - Erhöhter energetischer Standard im Neubau (Effizienzhaus 40) - Mindeststandard in Wohngruppen mit mehreren Wohnplätzen sowie individuellen oder gemeinsamen Sanitärbereichen und gemeinsamer Küche mit Essplatz 12 m2 Wohnfläche je Individualraum - Mindeststandard für Apartments mit eigenem Sanitärraum und Kochnische 18 m2 Wohnfläche je Apartment. Der auf diesen neuen Förderbedingungen basierende Antrag des Katholischen Bauvereins ist noch im Juli eingegangen, vom Magistrat positiv geprüft und an den Landesfördergeber weitergeleitet worden.