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Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat befindet sich im Austausch mit der katholischen Kirche zu künftigen Entwicklungen auf in ihrem Eigentum stehenden Flächen und unterstützt entsprechend die Umsetzung von neuen Entwicklungskonzepten. Aufgrund der Regelung in § 29 HDSchG zu den Staatskirchenverträgen tritt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) bei Maßnahmen an Objekten im Eigentum der katholischen Kirche als Genehmigungsbehörde auf. Im weiteren Verlauf ist das LfDH direkt zu beteiligen.

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