Bauarbeiten in der Straße Am Weimarfloß
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Ortsbeirat 9 wurde bereits am
- März dieses Jahres per E-Mail vom zuständigen Baubezirk im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) bezüglich der Maßnahme informiert. Das ASE hat zudem unter anderem die Wirtschaftsförderung, Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer (IHK) im Vorfeld über das Bauvorhaben informiert und eine Pressemitteilung veröffentlicht, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Üblicherweise wird eine Anwohnerinformation etwa ein bis zwei Wochen vor dem Baubeginn im direkten Umfeld der Baumaßnahme und in angrenzenden Abschnitten und Straßen verteilt. Dieser relativ kurze Zeitraum vor dem eigentlichen Baubeginn wird bewusst gewählt, damit die Maßnahme bei den Anwohnenden präsent ist und beispielsweise etwaige Halteverbote eingehalten werden. Wegen der Baumaßnahme in der Straße Am Weimarfloß hätten Anliegende nicht zwangsläufig eigene Instandhaltungsarbeiten verschieben müssen. Auch, wenn das Baufeld für den Durchgangsverkehr gesperrt wurde, hätte nach Rücksprache mit dem vor Ort anwesenden Polier des ausführenden Unternehmens oder mit der Bauleitung des ASE eine Möglichkeit erörtert werden können. So wäre es sicherlich möglich gewesen, dass Handwerksbetriebe den jeweiligen Bereich zumindest hätten anfahren und ihr Material ausladen können. Private Instandhaltungsmaßnahmen, die die Nutzung des öffentlichen Gehwegs beispielsweise durch das Aufstellen eines Gerüstes oder als Lagerfläche benötigt hätten, wären natürlich nicht möglich gewesen. Hierzu hätte es aber auch im Vorfeld einer Sondernutzungserlaubnis bedurft, die wegen der Baumaßnahme nicht erteilt worden wäre. Baumaßnahmen in öffentlichen Verkehrsflächen bringen meist auch Einschränkungen für den ruhenden Verkehr mit sich. In der Regel spielt sich die Parksituation aber relativ schnell wieder ein. Der Magistrat bittet zu berücksichtigen, dass sich durch Arbeiten in einem möglichst großen Bauabschnitt und Vollsperrungen die Bauzeit deutlich verkürzen lässt. Der Magistrat ist generell bestrebt, sowohl den Ortsbeirat als auch die Anwohnenden frühzeitig zu informieren. Je nach Maßnahme variieren allerdings die zeitlichen Vorläufe, mit denen sich Rahmenbedingungen so weit wie nötig konkretisieren lassen. Insofern kann der Magistrat nicht sicherstellen, die Anwohnerschaft grundsätzlich 6 bis 8 Wochen im Vorfeld zu informieren.