Verkehrssituation Letzter Hasenpfad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1715 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad
Die originär für die Überwachung des fließenden Verkehrs
zuständige Landespolizei wurde über die Anregung des Ortsbeirats zum Thema
"Fahren gegen die Einbahnstraße" informiert. Sonderkontrollen des fließenden
Verkehrs sind jedoch mit einem hohen Personalaufwand verbunden. Aus diesem
Grund müssen verkehrliche Schwerpunkte prioritär kontrolliert werden.
Der verkehrsberuhigte Bereich im Letzten Hasenpfad
ist im Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei vorhanden. In diesem Jahr
wurden bisher acht Geschwindigkeitskontrollen im Zeitraum vom 21.03 bis zum
11.06.2019 durchgeführt. Von insgesamt 974 erfassten Fahrzeugen überschritten
325 Fahrzeuge die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h im
sanktionierbaren Bereich (hier ab 19 km/h). Dies entspricht einer
Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 33 %. Derartig hohe
Übertretungsquoten in verkehrsberuhigten Bereichen sind nicht unüblich. Die vorgeschlagene Planung ist nicht möglich. Die
Planung für die Geschwindigkeitskontrollen orientiert sich an der
Verkehrsmenge, Übertretungsquote und weiteren Parametern wie zum Beispiel der
Prioritätenliste des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für
Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und
Polizeibehörden".
Zu den fest im Messprogramm
geplanten Straßen müssen zudem auch immer wieder Probemessungen in Straßen, in
denen Beschwerden eingehen, eingeschoben werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2019, OM 4713