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Verkehrssituation Letzter Hasenpfad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1715 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad Die originär für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständige Landespolizei wurde über die Anregung des Ortsbeirats zum Thema "Fahren gegen die Einbahnstraße" informiert. Sonderkontrollen des fließenden Verkehrs sind jedoch mit einem hohen Personalaufwand verbunden. Aus diesem Grund müssen verkehrliche Schwerpunkte prioritär kontrolliert werden. Der verkehrsberuhigte Bereich im Letzten Hasenpfad ist im Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei vorhanden. In diesem Jahr wurden bisher acht Geschwindigkeitskontrollen im Zeitraum vom 21.03 bis zum 11.06.2019 durchgeführt. Von insgesamt 974 erfassten Fahrzeugen überschritten 325 Fahrzeuge die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h im sanktionierbaren Bereich (hier ab 19 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 33 %. Derartig hohe Übertretungsquoten in verkehrsberuhigten Bereichen sind nicht unüblich. Die vorgeschlagene Planung ist nicht möglich. Die Planung für die Geschwindigkeitskontrollen orientiert sich an der Verkehrsmenge, Übertretungsquote und weiteren Parametern wie zum Beispiel der Prioritätenliste des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden". Zu den fest im Messprogramm geplanten Straßen müssen zudem auch immer wieder Probemessungen in Straßen, in denen Beschwerden eingehen, eingeschoben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4713

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