Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST
1715
Betreff: Gewerbegebiet
Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffen Das planerische Konzept, das dem Bebauungsplan Nr.
696 zu Grunde liegt, hat die ökologischen Kriterien so weit wie im Rahmen eines
Bebauungsplans möglich berücksichtigt: Die Eingriffe in Natur und Landschaft wurden
minimiert, indem die ökologisch wertvollen Feldgehölze und Hecken im Gebiet in
öffentliche Grünflächen integriert wurden. Hiermit ist die langfristige
Erhaltung und Entwicklung dieser Grünstrukturen sowie eine
Biotopvernetzung mit dem umgebenden Landschaftsraum gewährleistet. Bereits
gewerblich genutzte Flächen, wie z.B. der große Parkplatz im Südosten des
Plangebiets, können zukünftig intensiver genutzt werden. Die Inanspruchnahme
von freier Landschaft wird vermindert. Für beide Teilbereiche des Gewerbegebiets Nördlich
Heerstraße wurde ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept erstellt. Auf der
Grundlage dieses Konzepts wurde im Bebauungsplan Nr. 854 (Gewerbegebiet
Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1) eine Regenwasserrückhalteanlage
festgesetzt, die Retentionsraum und Reinigungskapazitäten für beide
Teilbereiche des Gewerbegebiets vorhalten wird. Inzwischen ist diese Anlage im
Bau. Mit der Regenwasserbewirtschaftung wird eine Anpassung an die bisher
natürliche Retentionsleistung des Plangebietes angestrebt und hydraulischer
Stress sowie Verunreinigung der Vorflut (Nidda) vermieden. Der Umgang mit Schadstoff- und
Lärmemissionen ist Thema zahlreicher Fachgesetze. Im Planungsrecht können sie
bedingt über die Art der Nutzung gesteuert werden. In beiden Teilbereichen wird
als Art der Nutzung überwiegend "Gewerbegebiet" festgesetzt. Laut
Baunutzungsvorordnung (BauNVO) dient das Gewerbegebiet der "Unterbringung von
nicht erheblich belästigenden Gewerbetrieben". Um den Konflikt mit benachbarten
Nutzungen zu minimieren, sind in den Bebauungsplänen der beiden Teilbereiche
die Schallemissionen der Betriebe durch die Festsetzung von Immissionswirksamen
Schallleistungspegeln (IFSP) kontingentiert. Nachhaltige Verkehrsplanung bedarf mehrerer
Bearbeitungsstufen. Im Bebauungsplan werden über die Straßenplanung mögliche
Wege für den ÖPNV geschaffen. Als Besonderheit gegenüber
konventionellen Gewerbegebieten werden in den Bebauungsplänen für die beiden
Teilbereiche des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße Flächen für ein
schienengebundenes Verkehrssystem (Regionaltangente West - Verlängerung der U6)
freigehalten. In Bezug auf die Einsparung von Energie und Verminderung von
CO2-Ausstoss birgt die Planung insoweit hohe Potentiale. Die übrigen benannten Kriterien sind
planungsrechtlich, d.h. durch einen Bebauungsplan, nicht steuerbar. Der
Magistrat hat aber den allgemeinen Auftrag zur Entwicklung eines nachhaltigen
Gewerbegebietes und befasst sich insoweit mit dieser Thematik. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2012, OM 1415