Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße sichern - unzulässiges Linksabbiegen unterbinden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1714
Betreff: Kreuzung Krifteler
Straße/Mainzer Landstraße sichern - unzulässiges Linksabbiegen unterbinden
Der Kreuzungsbereich ist derzeit
so gestaltet, dass der Verkehr auf der Krifteler Straße die Mainzer Landstraße
queren oder auf sie in beide Richtungen abbiegen kann. Die Mainzer Landstraße
ist hierbei zur Vorfahrt berechtigt (Verkehrszeichen (VZ) 306
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrtstraße"). Ein Aufstellen von Leitschwellen zwischen den
Bahngleisen im Kreuzungsbereich ist daher nicht möglich. Die Mainzer Landstraße ist bereits unmittelbar vor
dem Kreuzungsbereich in beiden Fahrtrichtungen mit VZ 214-20 StVO
beschildert (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts). Ein
Linksabbiegen ist dadurch untersagt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3242