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Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße sichern - unzulässiges Linksabbiegen unterbinden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1714 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße sichern - unzulässiges Linksabbiegen unterbinden Der Kreuzungsbereich ist derzeit so gestaltet, dass der Verkehr auf der Krifteler Straße die Mainzer Landstraße queren oder auf sie in beide Richtungen abbiegen kann. Die Mainzer Landstraße ist hierbei zur Vorfahrt berechtigt (Verkehrszeichen (VZ) 306 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrtstraße"). Ein Aufstellen von Leitschwellen zwischen den Bahngleisen im Kreuzungsbereich ist daher nicht möglich. Die Mainzer Landstraße ist bereits unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich in beiden Fahrtrichtungen mit VZ 214-20 StVO beschildert (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts). Ein Linksabbiegen ist dadurch untersagt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3242

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