Zukunft des Bundeswehrareals Industriehof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2015, ST 1714 Betreff: Zukunft des Bundeswehrareals
Industriehof Am 15.10.2015 wurde von der
Stadtverordnetenversammlung der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 679
" Am Industriehof" gefasst (§ 6437). Für die ehemalige Fläche des Amtes für
Flugsicherung ist zukünftig eine Gewerbenutzung vorgesehen. Eine Wohnnutzung wäre dauerhaft den Emissionen der
umgebenden Gewerbebetriebe ausgesetzt und würde das Entwicklungs- und
Vermarktungspotential der zur Verfügung stehenden Flächen als Gewerbefläche
erheblich einschränken. Eine Änderung der Gewerbegebietsfestsetzung wird
deshalb aus stadtplanerischen Gründen nicht befürwortet. Hinsichtlich der stadtteilbedingten
bedarfsorientierten Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels unterstützt der
Magistrat das Ansinnen des Ortsbeirates. Kaufverhandlungen sollten aber von den
entsprechenden Interessenten direkt mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben geführt werden. Nachrichtlich weist der Magistrat noch darauf hin,
dass für die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge aktuell auch Flächen und
Unterkünfte in diesem Bereich geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2015, OM 4468
Antrag vom
14.11.2022, OF
223/7