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Zukunft des Bundeswehrareals Industriehof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1714 Betreff: Zukunft des Bundeswehrareals Industriehof Am 15.10.2015 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 679 " Am Industriehof" gefasst (§ 6437). Für die ehemalige Fläche des Amtes für Flugsicherung ist zukünftig eine Gewerbenutzung vorgesehen. Eine Wohnnutzung wäre dauerhaft den Emissionen der umgebenden Gewerbebetriebe ausgesetzt und würde das Entwicklungs- und Vermarktungspotential der zur Verfügung stehenden Flächen als Gewerbefläche erheblich einschränken. Eine Änderung der Gewerbegebietsfestsetzung wird deshalb aus stadtplanerischen Gründen nicht befürwortet. Hinsichtlich der stadtteilbedingten bedarfsorientierten Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels unterstützt der Magistrat das Ansinnen des Ortsbeirates. Kaufverhandlungen sollten aber von den entsprechenden Interessenten direkt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geführt werden. Nachrichtlich weist der Magistrat noch darauf hin, dass für die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge aktuell auch Flächen und Unterkünfte in diesem Bereich geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4468 Antrag vom 14.11.2022, OF 223/7